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Datenschutz & DSGVO

Datenschutz-Zustimmung in der Patientenakte

In der Patientenakte siehst du, ob ein Patient der Datenverarbeitung zugestimmt hat. Fehlt die Zustimmung, holst du sie direkt aus der Akte ein: per E-Mail-Link oder mit einem unterschriebenen Formular.

Status in der Akte prüfen

Öffne Patienten → Übersicht und wähle den Patienten aus. In der rechten Spalte der Akte steht der Kasten Datenschutz. Liegt noch nichts vor, steht dort „Noch keine Zustimmung“. Mit Datenschutz verwalten öffnest du die Seite „Zustimmung zur Datenverarbeitung“.

Zustimmung einholen

Auf der Seite stehen zwei Wege nebeneinander:

Per E-Mail

Die E-Mail-Adresse aus den Stammdaten ist schon eingetragen. Prüfe sie und klicke auf E-Mail senden. Der Patient bestätigt mit einem Klick. Der Link gilt 7 Tage.

Unterschriebenes Formular

Über Vordruck zum Ausdrucken öffnen druckst du das Formular aus. Lade das unterschriebene Formular als PDF oder Foto hoch (bis 20 MB), setze das Häkchen bei „Das Formular ist ordnungsgemäß unterschrieben“ und klicke auf Hochladen.

Beim Formular hältst du zusätzlich fest, ob der Patient Kontakt (z. B. Terminerinnerungen) sowie Newsletter und Angebote erlaubt.

Seite Zustimmung zur Datenverarbeitung mit den Bereichen Per E-Mail und Unterschriebenes Formular
Die beiden Wege zur Zustimmung

Tipp: Hat der Patient innerhalb von 7 Tagen nicht bestätigt, schick die E-Mail noch einmal.

Zustimmung zurücksetzen

Eine erteilte Zustimmung kannst du zurücksetzen, etwa wenn der Patient sie widerruft. Danach erscheint „Die Zustimmung wurde zurückgesetzt.“ und du kannst sie neu einholen.

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